Kostenübernahme:

Die  Vergütung für ambulant betreutes Wohnen erfolgt je nach Art und Umfang  der Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII oder als Privatzahler. Für Menschen mit geringem Einkommen im Rahmen des SGB XII sind die Leistungen in der Regel kostenlos.

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Ambulant betreutes Wohnen (BeWo)

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