Kostenübernahme:
Die Vergütung für ambulant betreutes Wohnen erfolgt je nach Art und Umfang der Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII oder als Privatzahler. Für Menschen mit geringem Einkommen im Rahmen des SGB XII sind die Leistungen in der Regel kostenlos.